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   LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 57/01   

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LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 57/01 (https://dejure.org/2002,57300)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.02.2002 - L 8 U 57/01 (https://dejure.org/2002,57300)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - L 8 U 57/01 (https://dejure.org/2002,57300)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2006 - L 8 U 60/05

    gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Zuschlags-Nachlass-Verfahren -

    Zur Begründung der Berufung macht die Klägerin insbesondere geltend, das Sozialgericht habe mit der Übertragung der Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 6. Februar 2002, Az.: L 8 U 57/01 = HVBG-Info 2003, 1042-150, welches sich mit der Herabsetzung der Gefahrklasse bei einem Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung befasse, auf ihr Unternehmen bzw. auf das Bewachungsgewerbe verkannt, dass über den üblichen Standard der Sicherheitsvorkehrungen hinausgehende zusätzlich optimierte Sicherheitsvorkehrungen durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und die vollständige Erfüllung des Präventionskonzepts der Beklagten im Sinne des genannten Leitfadens eine andere die Betriebsweise prägende Bedeutung habe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 146/10

    Gefahrtarif - Gefahrklasse - Herabsetzung - 1995 - 1998 - kein

    Der Meinung, wonach den BGen bei der Anwendung und Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "üblich", "erheblich", "abweichend" und "Betriebsweise" ein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum einzuräumen sei (so etwa Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06. Februar 2002 - L 8 U 57/01 -, S. 10 der von der Klägerin vorgelegten anonymisierten Urteilsausfertigung), folgt der erkennende Senat eingedenk der vorzitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, welche die Subsumtion unter die unbestimmten Rechtsbegriffe - im Wege voller gerichtlicher Überprüfung - selbst vollzieht (gegen einen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum ausdrücklich auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2005 - L 17 U 156/04 -, zitiert nach juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 17 U 111/01

    Anspruch auf Herabsetzung der Gefahrenklasse eines Zeitarbeitsunternehmens nach

    Schließlich sieht sich die Beklagte durch die Urteile des LSG Schleswig-Holstein vom 06.02.2002 (L 8 U 57/01 ) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 (L 3 U 127/01) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
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